Rechnungsprüfungsausschuss

Gemäß §112 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Aufgaben:

    1.die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde,
    2.die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen, sofern die Prüfung nicht sachverständigen Abschlussprüfern vorbehalten ist,
    3.die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss der Gemeinde,
    4.die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
    5.die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
    6.die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
    7.die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden.

Bei delegierten Aufgaben sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge von erheblicher finanzieller Bedeutung auch dann in die Prüfung des Jahresabschlusses nach Satz 1 Nr. 1 einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge durch den Träger der Aufgabe selbst vorgenommen werden. Satz 1 Nr. 6 und 7 gilt nicht für Ortsgemeinden.

 

Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Heilberscheid:

  1. Anja Diel
  2. Jürgen Palm
  3. Petra Mantas

Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt in der Regel einmal jährlich. Nach Durchführung der Prüfung wird in einer der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderates die Jahresrechnung besprochen und ein Beschluss herbeigeführt.