Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal

Illegale Müllentsorgung in der Brandheck

Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. 

Sie ist kein »Kavaliers- delikt« und kann Sie teuer zu stehen kommen!

Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Das Waldgesetz sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 Euro vor.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine Alter- native. Es ist grundsätzlich verboten!

Schützen wir also unseren Wald – für Garten- abfälle gibt es ausreichend alternative, umwelt- freundliche Entsorgungsmöglichkeiten!

Gartenabfälle sind – wie andere Haushaltsabfälle auch – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt oder Abfallzweckverband

zu überlassen. Bei diesem können Sie die in Ihrem Gebiet vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten der Grünabfallsammlung (z.B. Biotonne, Laubsäcke, Wertstoffhöfe) erfragen. 

Alternativ können Sie natürlich auch die fachgerechte Kompostierung der Gartenabfälle in Ihrem eigenen Garten.